Grotefendareal / Weender Tor West

Stadtentwicklung – Durch wen? Für wen?

(Quelle: Hanseatic Group)

Im Sommer 2016 beschliesst der Verwaltungsausschuss des Rates der Stadt Göttingen die Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen Nr. 250 „Weender Tor West“. Anlass ist eine Bauvoranfrage, auf dem Grotefendareal ein Parkhaus mit 400 Plätzen zu errichten. Die Stadt erlässt zunächst eine Veränderungssperre, um einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Die SPD bevorzugt Ende 2018 „eine „Riegelvariante“, bei der die Gebäude eine geschlossene Front zur Straße bilden. Diese biete besseren Lärmschutz, argumentierte Sylvia Binkenstein für die SPD. Und nicht zuletzt würde die von ihr präferierte Variante 1400 Quadratmeter mehr Fläche für neue Wohnungen bieten“ (GT 14.12.2018). Olaf Feuerstein (CDU) damals: „Wir haben auch die Parkhaus-Variante sexy gefunden.“ (ebd.) Der Stadtbaurat Dienberg jedoch widerspricht: „Wir dürfen aber nicht die Regeln des Städtebaus über Bord werfen.“ Ließe man eine Riegelbebauung zu, „kommt die klassische Investorenarchitektur“. Der Wall gehöre zum Weichbild der Stadt. Da könne es nicht egal sein, wie der aussieht, sagte Dienberg.“ (ebd.)

Im Januar 2019 wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt und am 21.6.2019 vom Rat rechtsgültig beschlossen. Stadtbaurat und Stadtplanung setzen sich durch. Das Grotefendareali wird als “Urbanes Gebiet” ausgewiesen mit 3 Einzelgebäuden (blau umrandet) mit max. 3 Geschossen (in einem kleinen Abschnitt bis max. 4 Geschossen) und mit einer leicht höheren Bruttogeschossfläche, statt 6000 qm Bruttogeschossfläche bisher nun max. 7200 qm. Den Einwand eines Grundeigentümers (aus dem Planungsgebiet), die Grundflächenzahl (GRZ) über die geplanten 0,4 zu erhöhen, weist der Rat zurück, ebenso wie das Begehren, dort ein Parkhaus zu errichten:

“Das Wallvorfeld zeichnet sich durch eine lockere Bebauung mit Solitärbaukörpern aus. In dem Bereich zwischen Berliner Straße und Stadtwall bzw. Bürgerstraße und Stadtwall beträgt die maximal zulässige Grundflächenzahl durchweg 0,4.”
(Quelle: Bebauungsplan 250 „Weender Tor West“, Zusammenfassende Erklärung, Stadt Göttingen, 28.6.2019)

Zwei Jahre später, im Sommer 2021, kommt ein neuer Investor. Die Hanseatic Group hat inzwischen (Ende 2019 laut GT vom 12.12.2019) das Grotefendareal gekauft.
(s.auch den Blog-Beitrag „Investor Hanseatic Group“: https://wordpress.com/post/stadtentwicklunggoettingen.wordpress.com/2222)
Die Hanseatic Group will – zusammen mit der Sparkasse Göttingen – einen über 40 m langen Gebäudekomplex mit 7 Geschossen bauen. Der neue Investor trägt am 8.7.2021 sein Vorhaben im Bauausschuss vor (möglicherweise erneut, weil erstmals schon am 18.3.2021 in nicht öffentlicher Sitzung).

Im Bauausschuss am 8.7.2021 unterstützt der SPD-Fraktionsvorsitzende das Vorhaben des Investors, weil „durch den geplanten Nutzungsmix des Gebäudes die Vitalität der Innenstadt belebt werde …”; die Stadtbaurätin lobt den Lärmschutz durch eine höhere Riegelbebauung; die CDU rechtfertigt das Vorhaben damit, dass “7 Geschosse in urbanen Gebieten nicht unüblich seien. Ziel sei es, den Flächenverbrauch zu reduzieren” (was für die CDU bei der Ausweisung von Eigenheimgebieten keine Rolle spielt). Die vorgebrachten Allgemeinplätze zeigen, dass es augenscheinlich nicht darum geht, dem Innenstadtleitbild zu folgen bzw. es neu zu diskutieren. Es geht einzig darum, das Investoren-Vorhaben zu rechtfertigen. Und so entscheidet der Bauausschuss mit der SPD/CDU-Mehrheit, den rechtsgültigen Bebauungsplan entsprechend der Investoren-Planung zu ändern. Das bedeutet: 7-geschossige Riegelbebauung und Erweiterung der nutzbaren Bruttogeschossfläche um rd. 70% auf 12000 qm. (Quelle: Beschlussauszug 69. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vom 8.7.2021, Sachstandsbericht des Investors).

(Quelle: HNA 23.10.2021)

Der Beschluss löst viele kritische Reaktionen in der Öffentlichkeit aus.
„Tageblatt-Leser fürchten durch den Neubau am Weender Tor eine „Verschandelung der Stadt“ (GT 9.7.2021). „Die Neubau-Pläne des Investors Hanseatic und der Sparkasse Göttingen am Weender Tor sorgen weiter für Diskussionen. Bewohner der Weender Straße üben scharfe Kritik“ (GT 15.7.2021). Es gibt noch erheblich mehr ablehnende, kritische Reaktionen: siehe https://freies-verlagshaus.de/architektur/grotefend/.

Die Petitionsgruppe um Architektin Willenbrock-Heier schreibt am 6.7.2022:

“Damit soll im Schnellverfahren eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans (Göttingen Nr. 250, seit 2019) unwiderruflich vorbereitet werden, obwohl sich Tausende Göttinger/innen im Rahmen unserer Online Petition sowie weitere Vertreter/innen der interessierten, betroffenen und beteiligten Öffentlichkeit für eine Umsetzung des erst seit drei Jahren gültigen B-Plans ausgesprochen haben. Dazu erklärt die Stadtverwaltung ganz offen, dass sie Investoreninteressen höher gewichtet als einen Städtebau, der dem Gemeinwohl dient. Wir lehnen eine solche Haltung ab.” (Quelle:nhttps://www.openpetition.de/petition/online/ein-investoren-monstrum-am-goettinger-historischen-wall-geht-gar-nicht)

Die Architektin gründete zusammen mit anderen die ‘Göttinger Initiative Petition Online’ und startet im September 2021 die Petition „Ein „Investoren-Monstrum“ am Göttinger Historischen Wall geht gar nicht„. (nhttps://www.openpetition.de/petition/online/ein-investoren-monstrum-am-goettinger-historischen-wall-geht-gar-nicht)
Die Initiative fordert:

„Das Projekt darf in dieser Gestalt nicht realisiert werden, weil es in seiner Monstrosität den öffentlichen Raum am Stadteingang Weender Tor dauerhaft negativ prägen und den Wall verbarrikadieren wird“, macht Willenbrock-Heier deutlich. Der Wall werde nicht mehr zu sehen sein und der beliebte Spaziergang auf dem Wall wird ein Gang durch eine „Schlucht“ zwischen zu hohen Gebäuden auf beiden Seiten werden, befürchtet sie. „Da helfen auch keine Abtreppungen bis auf vier bis fünf Geschosse Richtung Wall. Das Argument Lärmschutz greift auch schon bei drei bis vier Geschossen.“ (zit. nach HNA 23.10.2021)

(Quelle: https://www.openpetition.de/images/blog/ein-investoren-monstrum-am-goettinger-historischen-wall-geht-gar-nicht_seit-20-06-22-haengt-ein-banner-am-duererhaus-kaffee-hus-am-wallaufgang_1657109098_original.jpg)


Die Petition ist sehr erfolgreich. In kurzer Zeit – bis Mitte Dezember 2021 – unterzeichnen über 1700 Göttinger*innen die Petition.

Der Protest gegen ihre Stadtplanung wird der Stadtregierung offenbar unangenehm. Zudem stehen Kommunal-, Bundestags- und Landtagswahlen an. Im Februar 2022 verkündet die Oberbürgermeisterin einen “Neustart” der Planung auf dem ehemaligen Grotefend-Areal. Sie teilt über das GT mit:

“Wie Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) im Interview mit dem Tageblatt erklärte, will sie „die Reset-Taste” drücken und mit den Planungen für die Bebauung noch einmal von vorne anfangen. Darüber habe sie bereits mit dem Investor gesprochen …. „Das, was dort geplant war, ein langer Riegel, hoch und nicht einsehbar vom Stadtwall aus, das machen wir nicht. Wir stimmen neue Rahmenbedingungen mit der Politik ab”, sagte Broistedt, … auf deren Basis ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Die Politik diskutiert gerade, ob sie dem Verfahren so zustimmen kann. Ich hoffe sehr, dass sie das macht. Es soll dort eben nicht diesen riesigen Riegel, aber beispielsweise auch geförderte Wohnbebauung und andere Nutzungen geben. Diskutiert wird auch über die Höhen und die Sichtachsen zum Wall. Wie hoch soll der Bau denn werden? Dafür müssen wir erst einmal die Beratungen in der Politik abwarten. Wir haben Vorschläge gemacht, wie man in ein Bebauungsplan-Verfahren hinein gehen kann. Der Investor hat zugesagt, – wenn es so kommt – einen Städtebaulichen Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung zu beauftragen. Dadurch würden wir komplett andere Entwürfe bekommen. Dazu würden wir dann die Bürgerinnen und Bürger ins Boot holen. Das ist mir wichtig, und deshalb überlegen wir auch, wie künftig ein Bürger- und Bürgerinnenrat aufgestellt werden kann.” (GT 10.2.2022)

Ob es die Proteste in der Stadtgesellschaft oder ob es neue Kalkulationen der Investoren waren; vorläufig bleibt offen, was die Stadtregierung dazu bewogen hat, einen “Neustart” vorzunehmen.

Am 7.7.2022 stimmt der Ausschuss für Planen, Bauen und Grundstücke der Vorlage des Stadtplanungsamtes zu: Es soll ein „Wettbewerb oder einer Mehrfachbeauftragung mit den genannten Rahmenbedingungen“ durchgeführt werden. Der Ausschuss besteht auf dem wichtigen Punkt: „auf Basis des bestehenden Bebauungsplanes“. Der Beschluss dieses Ausschusses wird wenige Tage darauf vom Verwaltungsausschuss „einkassiert“ mit der Festlegung: „Dieser Wettbewerb soll Vorschläge machen, wie auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplans dennoch 12000 qm Bruttogeschossfläche realisiert werden können – für einen „Nutzungsmix aus Wohnen, Büro, Gastronomie und ggf. einem Hotel”. Denn der Investor behauptet, diese Nutzungsintensität sei wegen der „ökonomischen Tragfähigkeit” notwendig.

Begründen muss der Investor das nicht näher. Er muss nicht darlegen, welche Rendite er für sich haben will, auch nicht, ob er für das Grundstück einen so hohen Preis bezahlt hat, der schon von vorneherein auf diese Nutzungsintensität berechnet war und nun muss die Politik – entgegen ihren stadtplanerischen Zielen – diese Spekulation nachträglich rechtsverbindlich ermöglichen und rechtfertigen.

Den Interessen des Investors entgegen zu kommen, bereitet Rat und Verwaltung offenbar keine Schwierigkeitenii. Der SPD allerdings scheint die Dienstbarkeit von Stadtplanung und Stadtregierung gegenüber den Wünschen der Investoren dann doch ein wenig zu offensichtlich zu sein. Und so bemüht sie den den Wohnraummangel, um die Nutzungsverdichtung als notwendig zu rechtfertigen: “Frau Binkenstein [SPD] erklärt, dass die Massivität nur zu rechtfertigen sei, wenn 5.000 m² Wohnraum geschaffen wird. Sie hält es für spannend, wie Architekten die Vorgaben umsetzen.” (Quelle: Protokoll über die 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am Donnerstag, 07.07.2022)

Ob der Investor so viele Wohnungeniii bauen wird, dass die 30%-Quotenregel greift, ist völlig offen. Dabei ist es schon sehr erstaunlich, dass die Stadtplanung jetzt den Standort an einer der am stärksten verkehrsbelasteten Strassen überhaupt für einen geeigneten Wohnstandort zu halten scheint. 2019 sah die Stadtplanung das im Bebauungsplan 2019 noch kritischiv. Doch um gutes Wohnen, um die Schaffung eines lebenswerten Wohnquartiers geht es der Stadt ganz offensichtlich nicht. Die Wohnnutzung soll eine höhere Nutzungsintensität, eine höhere Bruttogeschossfläche rechtfertigen, die dem Investor mehr Rendite verspricht. Die Politik handelt planlos, wenn es um die Sicherstellung einer guten Wohnungsversorgung geht. Wohnungen werden dort gebaut, wo ein Investor zufällig ein Grunsdstück kaufen kann und sich mit einer Wohnnutzung ein gutes Geschäft verspricht. Und die Politik ist zufrieden, wenn die Menge an Wohnungen steigt. Wohn- und Lebensqualität sind Privatsache. Auch wenn es zu Verhältnissen führt wie im gegenüberliegenden Idunazentrum.

Angesichts der Widerstände in der Stadtgesellschaft verspricht die Politik auch – wie so oft – , Bürgerinnen und Bürger ins Boot zu holen. Aber nicht sie will mit den Bürgerinnen und Bürger Planungsziele diskutieren. Dies soll der Investor “verfahrensbegleitend” tun. Wettbewerb wie Bürgerbeteiligung werden an den Privateigentümer „ausgelagert“.

Es gibt in den Kommentaren zur Open Petition anregende Ideen und Vorschläge zur Nutzung und Gestaltung des Grotefendareals. Aber die Stadtpolitik betrachtet sich nicht als die Institution, als die Plattform, die die Entwicklung der Stadt mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen und öffentlich diskutiert. Sie delegiert diese wichtigen Fragen an Private – an Eigentümer/ Unternehmen/ Investoren.

Öffentlich wahrnehmbar passiert seit dem Sommer 2022 weiter nichts. Im Dezember 2022 schreibt die Architektin Willenbrock-Heier daher einen Leserbrief an das GT, der am 23.12.2022 veröffentlicht wurde. Er lautet:

Ein Weckruf zum „Investoren-Monstrum am Historischen Wall“

Vor einem Jahr wurde dem Göttinger Rat eine Petition übergeben, mit der über 1.700 Göttinger*innen gegen Pläne des Investors Hanseatic Group protestierten. Empörte Leserbriefe gab es viele. Weil monatelang nichts zu erfahren war über den „Reset-Knopf“ von Frau Broistedt: „alles wird anders, mit Bürgerbeteiligung“, gab es weitere Gespräche mit Politikern. Ergebnis: von unwillig bis hilflos, nichts Konkretes wissend. Gesprächsangebote der Architektenkammer wurden von der Stadt nicht beantwortet. Es gab bereits ab Februar 2022 neue Investorenvorschläge mit deutlich mehr Fläche als im rechtsgültigen Bebauungsplan erlaubt. Beteiligung der Öffentlichkeit? Fehlanzeige. Die Fakten kamen erst Anfang Juli in der überraschend terminierten Bauausschuss-Sitzung auf den Tisch. Dem Ausschussvotum gegen eine massive Überschreitung der Bruttogeschossfläche und für den geltenden B-Plan folgte dessen Aushebelung mit anderen Mehrheiten im Verwaltungsausschuss nur wenige Tage später. Das Konzept des Investors sollte „ökonomisch tragbar“ sein, zumal der innigste Wunsch aus Politik und Verwaltung nach gefördertem Wohnen ausgerechnet an der dafür denkbar ungünstigsten Stelle der Innenstadt auch noch „einzupreisen“ war. So viel Verständnis für den Investor, so wenig Beachtung des Bürgerwillens! Was mag hinter der „Pro-Hanseatic-Koalition“ von SPD, CDU und FDP stecken? Allein fehlendes Wissen über Städtebau-Grundlagen kann es nicht sein. Auf Zweifel und Vermutungen folgten Dementi. Der GT-Bericht am 22.10.22 über die Beziehungen zwischen Sparkasse und Hanseatic-Group brachte Erhellendes. Und? Schweigen seitdem. Die Göttinger*innen erfahren nichts über die Art und den Sachstand des Wettbewerbsverfahrens des Investors. Es wird wohl wieder eine überraschende Bauausschuss-Sitzung mit vollendeten Tatsachen geben. Erst wenn gebaut und es dann zu spät ist, wird man feststellen: war wohl doch nicht die richtige Festlegung; wie z.B. beim zu hohen Groner Tor-Bau. Für das Ansehen von Politik und Verwaltung läuft es mit blamablem „Geschmäckle“. Was ist zu tun angesichts des „Multiorganversagens“ im Rathaus zu wichtigen Entscheidungen? Nachdenken, umdenken, Öffentlichkeit herstellen, den gewachsenen städtebaulichen und sozialen Kontext achten. Den rechtsgültigen Bebauungsplan am Wall mit maßvoller Bebauung umsetzen!
Renate Willenbrock-Heier

Soweit der Stand. Was zeigt dieser Fall zu der Frage, wie Stadtentwicklung funktioniert?

Die Stadtgesellschaft ist vielfältig. Die Interessen sind unterschiedlich und manchmal gegensätzlich in der Frage, wie der städtischen Raum genutzt werden soll.

Die kommunale Politik, d.h. die regierende Mehrheit im Rat, entscheidet, was für alle in der Stadt die beste Nutzung ist und zu sein hat, welche Interessen Vorrang haben, welche zurückstehen müssen oder ausgegrenzt werden. In diesem Fall – und es nicht der einzige in Göttingen – entscheidet die SPD/CDU/FDP-Mehrheit, dass die Rendite für den Privateigentümer Vorrang hat. Diesem Interesse hat sich die Stadgesellschaft unterzuordnen. Eine öffentlich vernehmbare, kritische, auf das Gemeinwohl bedachte Stadtplanung gibt es in Göttingen offenbar nicht mehr.

Umso wichtiger sind Proteste, Diskussionen und eigene Initiativen der Stadtgesellschaft.

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i Die Bezeichnung Grotefendareal bezieht sich auf den ehemaligen Eigentümer, die Firma Carl Grotefend (Inhaber Gustav Hans und Carl Grotefend) – Weinbrennerei, Likörfabrik, Weingroßhandel, Essigsprit, Weinessig, Senf u. Sauerkrautfabrik, alkoholfreie Getränke; von 1959 bis 1989 Abfüllfabrik für Coca-Cola (Quelle: https://museum.goettingen.de/die-firma-grotefend-coca-cola-und-der-nikolausberger-klostergeist/)
Zur Bau und Firmengeschichte siehe auch https://freies-verlagshaus.de/architektur/grotefend/.

ii s.auch den Kommentar in GT 31.7.2021

iii Eine Bruttogeschossfläche von 5000 qm entspricht einer Grössenordnung von ungefähr 40 Wohnungen zu 100 qm Wohnfläche.

iv Zur Tauglichkeit als Wohnstadort heisst es in den Erläuterungen zum Bebauungsplan 2019 u.a.: „Aus dem Lärmgutachten bzw. der Begutachtung der Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm ergibt sich, dass entlang der Berliner Straße im MU 1 aufgrund der Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsgefahr keine Aufenthaltsräume bzw. Fenster anzuordnen sind.“ (Quelle: Stadt Göttingen, Bebauungsplan Göttingen Nr. 250, „Weender Tor West“)

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Ein Beitrag des Wirtschaftsgeographen Hans-Dieter von Frieling

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Foto: K.P. Wittemann (2020)

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